TBNR 145618: Sie unterließen es als Verantwortlicher, die Lichtzeichenanlage bedienen zu lassen.
Details zum Tatbestand
- sonstige
- § 45 Abs. 6, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 165 BKat
- 75,00 € Geldbuße / keine Punkte
- Gültigkeit: 28.07.2021
Details zum Tatbestand
- sonstige
- § 45 Abs. 6, § 49 StVO; § 24 StVG; 165 BKat
- 75,00 € Geldbuße / keine Punkte
- Gültigkeit: 01.05.2014 - 27.07.2021 historisiert
Details zum Tatbestand
- sonstige
- § 45 Abs. 6, § 49 StVO; § 24 StVG; 165 BKat
- 75,00 € Geldbuße / 1 Punkte (weniger schwerwiegende Zuwiderhandlung bei Fahrerlaubnis auf Probe)
- Gültigkeit: 01.01.2002 - 30.04.2014 historisiert
Für den Verstoß 145618 "Sie unterließen es als Verantwortlicher, die Lichtzeichenanlage bedienen zu lassen." wurden in den letzten 4 Wochen deutschlandweit noch keine Anzeigen gegen Falschparker erstattet.
Map AnchorJetzt anmelden und ausprobieren!