Sie nahmen als Fußgänger trotz körperlicher oder geistiger Mängel *) am öffentlichen Straßenverkehr teil, ohne in geeigneter Weise Vorsorge getroffen zu haben, dass Andere nicht gefährdet werden. (TBNR 202006)
10,00 € Geldbuße / 1 Punkte (weniger schwerwiegende Zuwiderhandlung bei Fahrerlaubnis auf Probe)
Gültigkeit: 01.02.2009 - 30.04.2014historisiert
Details zum Tatbestand
sonstige TBNR 202006
§ 2 Abs. 1, § 75 FeV; § 24 StVG; -- BKat
10,00 € Geldbuße / 1 Punkte (weniger schwerwiegende Zuwiderhandlung bei Fahrerlaubnis auf Probe)
Gültigkeit: 01.01.2002 - 31.01.2009historisiert
Für den Verstoß "Sie nahmen als Fußgänger trotz körperlicher oder geistiger Mängel *) am öffentlichen Straßenverkehr teil, ohne in geeigneter Weise Vorsorge getroffen zu haben, dass Andere nicht gefährdet werden." (TBNR 202006) wurden in den letzten 4 Wochen deutschlandweit noch keine Anzeigen gegen Falschparker erstattet.