10,00 € Geldbuße / 1 Punkte (weniger schwerwiegende Zuwiderhandlung bei Fahrerlaubnis auf Probe)
Gültigkeit: 01.02.2009 - 30.04.2014historisiert
Details zum Tatbestand
sonstige TBNR 204100
§ 4 Abs. 2, § 75 FeV; § 24 StVG; 168 BKat
10,00 € Geldbuße / 1 Punkte (weniger schwerwiegende Zuwiderhandlung bei Fahrerlaubnis auf Probe)
Gültigkeit: 01.01.2002 - 31.01.2009historisiert
Für den Verstoß "Sie führten <den vorgeschriebenen Führerschein/die Übersetzung des ausländischen Führerscheins> nicht mit." (TBNR 204100) wurden in den letzten 4 Wochen deutschlandweit noch keine Anzeigen gegen Falschparker erstattet.