TBNR 204106: Sie händigten auf Verlangen der zuständigen Person <den Führerschein/die Übersetzung des ausländischen Führerscheins> nicht aus.
Details zum Tatbestand
- sonstige
- § 4 Abs. 2, § 75 FeV; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 251 BKat
- 10,00 € Geldbuße / keine Punkte
- Gültigkeit: 28.07.2021
Details zum Tatbestand
- sonstige
- § 4 Abs. 2, § 75 FeV; § 24 StVG; 251 BKat
- 10,00 € Geldbuße / keine Punkte
- Gültigkeit: 01.05.2014 - 27.07.2021 historisiert
Details zum Tatbestand
- sonstige
- § 4 Abs. 2, § 75 FeV; § 24 StVG; 251 BKat
- 10,00 € Geldbuße / 1 Punkte (weniger schwerwiegende Zuwiderhandlung bei Fahrerlaubnis auf Probe)
- Gültigkeit: 01.02.2009 - 30.04.2014 historisiert
Details zum Tatbestand
- sonstige
- § 4 Abs. 2, § 75 FeV; § 24 StVG; 168 BKat
- 10,00 € Geldbuße / 1 Punkte (weniger schwerwiegende Zuwiderhandlung bei Fahrerlaubnis auf Probe)
- Gültigkeit: 01.01.2002 - 31.01.2009 historisiert
Für den Verstoß 204106 "Sie händigten auf Verlangen der zuständigen Person <den Führerschein/die Übersetzung des ausländischen Führerscheins> nicht aus." wurden in den letzten 4 Wochen deutschlandweit noch keine Anzeigen gegen Falschparker erstattet.
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