Sie führten ein <Mofa/geschwindigkeitsbeschränktes Kraftfahrzeug>, obwohl Sie die dafür erforderliche Prüfung nicht abgelegt haben. (TBNR 205000)

Details zum Tatbestand
  • sonstige TBNR 205000
  • § 5 Abs. 1, § 75 FeV; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; -- BKat
  • 20,00 € Geldbuße / keine Punkte
  • Gültigkeit: 28.07.2021
Details zum Tatbestand
  • sonstige TBNR 205000
  • § 5 Abs. 1, § 75 FeV; § 24 StVG; -- BKat
  • 20,00 € Geldbuße / keine Punkte
  • Gültigkeit: 01.11.2017 - 27.07.2021 historisiert
Details zum Tatbestand
  • sonstige TBNR 205000
  • § 5 Abs. 1, § 75 FeV; § 24 StVG; -- BKat
  • 20,00 € Geldbuße / keine Punkte
  • Gültigkeit: 01.05.2014 - 31.10.2017 historisiert
Details zum Tatbestand
  • sonstige TBNR 205000
  • § 5 Abs. 1, § 75 FeV; § 24 StVG; -- BKat
  • 20,00 € Geldbuße / 1 Punkte (weniger schwerwiegende Zuwiderhandlung bei Fahrerlaubnis auf Probe)
  • Gültigkeit: 01.05.2006 - 30.04.2014 historisiert
Details zum Tatbestand
  • sonstige TBNR 205000
  • § 5 Abs. 1, § 75 FeV; § 24 StVG; -- BKat
  • 20,00 € Geldbuße / 1 Punkte (weniger schwerwiegende Zuwiderhandlung bei Fahrerlaubnis auf Probe)
  • Gültigkeit: 01.01.2002 - 30.04.2006 historisiert
Für den Verstoß "Sie führten ein <Mofa/geschwindigkeitsbeschränktes Kraftfahrzeug>, obwohl Sie die dafür erforderliche Prüfung nicht abgelegt haben." (TBNR 205000) wurden in den letzten 4 Wochen deutschlandweit noch keine Anzeigen gegen Falschparker erstattet.
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