Sie führten eine Ausbildung zum Führen eines <Mofas/geschwindigkeitsbeschränkten Kraftfahrzeuges> durch, ohne die erforderliche Fahrlehrerlaubnis zu besitzen oder davon Gebrauch machen zu dürfen. (TBNR 205006)
25,00 € Geldbuße / keine Punkte (weniger schwerwiegende Zuwiderhandlung bei Fahrerlaubnis auf Probe)
Gültigkeit: 01.05.2014 - 16.10.2016historisiert
Details zum Tatbestand
sonstige TBNR 205006
§ 5 Abs. 2, § 75 FeV; § 24 StVG; -- BKat
25,00 € Geldbuße / 1 Punkte (weniger schwerwiegende Zuwiderhandlung bei Fahrerlaubnis auf Probe)
Gültigkeit: 01.05.2006 - 30.04.2014historisiert
Details zum Tatbestand
sonstige TBNR 205006
§ 5 Abs. 2, § 75 FeV; § 24 StVG; -- BKat
25,00 € Geldbuße / 1 Punkte (weniger schwerwiegende Zuwiderhandlung bei Fahrerlaubnis auf Probe)
Gültigkeit: 01.01.2002 - 30.04.2006historisiert
Für den Verstoß "Sie führten eine Ausbildung zum Führen eines <Mofas/geschwindigkeitsbeschränkten Kraftfahrzeuges> durch, ohne die erforderliche Fahrlehrerlaubnis zu besitzen oder davon Gebrauch machen zu dürfen." (TBNR 205006) wurden in den letzten 4 Wochen deutschlandweit noch keine Anzeigen gegen Falschparker erstattet.