Sie stellten eine Bescheinigung über die Ausbildung zum Führen eines <Mofas/geschwindigkeitsbeschränkten Kraftfahrzeuges> aus, obwohl Sie keine Ausbildung durchgeführt haben, die den Mindestanforderungen der Anlage 1 zur Fahrerlaubnis-Verordnung entspricht. (TBNR 205012)

Details zum Tatbestand
  • sonstige TBNR 205012
  • § 5 Abs. 2, § 75 FeV; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; -- BKat
  • 25,00 € Geldbuße / keine Punkte
  • Gültigkeit: 28.07.2021
Details zum Tatbestand
  • sonstige TBNR 205012
  • § 5 Abs. 2, § 75 FeV; § 24 StVG; -- BKat
  • 25,00 € Geldbuße / keine Punkte
  • Gültigkeit: 01.11.2017 - 27.07.2021 historisiert
Details zum Tatbestand
  • sonstige TBNR 205012
  • § 5 Abs. 2, § 75 FeV; § 24 StVG; -- BKat
  • 25,00 € Geldbuße / keine Punkte
  • Gültigkeit: 17.10.2016 - 31.10.2017 historisiert
Details zum Tatbestand
  • sonstige TBNR 205012
  • § 5 Abs. 2, § 75 FeV; § 24 StVG; -- BKat
  • 25,00 € Geldbuße / keine Punkte (weniger schwerwiegende Zuwiderhandlung bei Fahrerlaubnis auf Probe)
  • Gültigkeit: 01.05.2014 - 16.10.2016 historisiert
Details zum Tatbestand
  • sonstige TBNR 205012
  • § 5 Abs. 2, § 75 FeV; § 24 StVG; -- BKat
  • 25,00 € Geldbuße / 1 Punkte (weniger schwerwiegende Zuwiderhandlung bei Fahrerlaubnis auf Probe)
  • Gültigkeit: 01.05.2006 - 30.04.2014 historisiert
Details zum Tatbestand
  • sonstige TBNR 205012
  • § 5 Abs. 2, § 75 FeV; § 24 StVG; -- BKat
  • 25,00 € Geldbuße / 1 Punkte (weniger schwerwiegende Zuwiderhandlung bei Fahrerlaubnis auf Probe)
  • Gültigkeit: 01.01.2002 - 30.04.2006 historisiert
Für den Verstoß "Sie stellten eine Bescheinigung über die Ausbildung zum Führen eines <Mofas/geschwindigkeitsbeschränkten Kraftfahrzeuges> aus, obwohl Sie keine Ausbildung durchgeführt haben, die den Mindestanforderungen der Anlage 1 zur Fahrerlaubnis-Verordnung entspricht." (TBNR 205012) wurden in den letzten 4 Wochen deutschlandweit noch keine Anzeigen gegen Falschparker erstattet.
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