Sie stellten eine Bescheinigung über die Ausbildung zum Führen eines <Mofas/geschwindigkeitsbeschränkten Kraftfahrzeuges> aus, obwohl Sie keine Ausbildung durchgeführt haben, die den Mindestanforderungen der Anlage 1 zur Fahrerlaubnis-Verordnung entspricht. (TBNR 205012)
25,00 € Geldbuße / keine Punkte (weniger schwerwiegende Zuwiderhandlung bei Fahrerlaubnis auf Probe)
Gültigkeit: 01.05.2014 - 16.10.2016historisiert
Details zum Tatbestand
sonstige TBNR 205012
§ 5 Abs. 2, § 75 FeV; § 24 StVG; -- BKat
25,00 € Geldbuße / 1 Punkte (weniger schwerwiegende Zuwiderhandlung bei Fahrerlaubnis auf Probe)
Gültigkeit: 01.05.2006 - 30.04.2014historisiert
Details zum Tatbestand
sonstige TBNR 205012
§ 5 Abs. 2, § 75 FeV; § 24 StVG; -- BKat
25,00 € Geldbuße / 1 Punkte (weniger schwerwiegende Zuwiderhandlung bei Fahrerlaubnis auf Probe)
Gültigkeit: 01.01.2002 - 30.04.2006historisiert
Für den Verstoß "Sie stellten eine Bescheinigung über die Ausbildung zum Führen eines <Mofas/geschwindigkeitsbeschränkten Kraftfahrzeuges> aus, obwohl Sie keine Ausbildung durchgeführt haben, die den Mindestanforderungen der Anlage 1 zur Fahrerlaubnis-Verordnung entspricht." (TBNR 205012) wurden in den letzten 4 Wochen deutschlandweit noch keine Anzeigen gegen Falschparker erstattet.