Sie führten beim Führen eines <Mofas/geschwindigkeitsbeschränkten Kraftfahrzeuges> die Prüfbescheinigung oder den Führerschein nicht mit. (TBNR 205100)
10,00 € Geldbuße / 1 Punkte (weniger schwerwiegende Zuwiderhandlung bei Fahrerlaubnis auf Probe)
Gültigkeit: 01.04.2013 - 30.04.2014historisiert
Details zum Tatbestand
sonstige TBNR 205100
§ 5 Abs. 4, § 75 FeV; § 24 StVG; 168 BKat
10,00 € Geldbuße / 1 Punkte (weniger schwerwiegende Zuwiderhandlung bei Fahrerlaubnis auf Probe)
Gültigkeit: 03.09.2009 - 31.03.2013historisiert
Details zum Tatbestand
sonstige TBNR 205100
§ 5 Abs. 4, § 75 FeV; § 24 StVG; 168 BKat
10,00 € Geldbuße / 1 Punkte (weniger schwerwiegende Zuwiderhandlung bei Fahrerlaubnis auf Probe)
Gültigkeit: 01.09.2009 - 02.09.2009historisiert
Details zum Tatbestand
sonstige TBNR 205100
§ 5 Abs. 4, § 75 FeV; § 24 StVG; 168 BKat
10,00 € Geldbuße / 1 Punkte (weniger schwerwiegende Zuwiderhandlung bei Fahrerlaubnis auf Probe)
Gültigkeit: 01.02.2009 - 31.08.2009historisiert
Details zum Tatbestand
sonstige TBNR 205100
§ 5 Abs. 4, § 75 FeV; § 24 StVG; 168 BKat
10,00 € Geldbuße / 1 Punkte (weniger schwerwiegende Zuwiderhandlung bei Fahrerlaubnis auf Probe)
Gültigkeit: 01.05.2006 - 31.01.2009historisiert
Details zum Tatbestand
sonstige TBNR 205100
§ 5 Abs. 4, § 75 FeV; § 24 StVG; 168 BKat
10,00 € Geldbuße / 1 Punkte (weniger schwerwiegende Zuwiderhandlung bei Fahrerlaubnis auf Probe)
Gültigkeit: 01.01.2002 - 30.04.2006historisiert
Für den Verstoß "Sie führten beim Führen eines <Mofas/geschwindigkeitsbeschränkten Kraftfahrzeuges> die Prüfbescheinigung oder den Führerschein nicht mit." (TBNR 205100) wurden in den letzten 4 Wochen deutschlandweit noch keine Anzeigen gegen Falschparker erstattet.