Sie händigten beim Führen eines <Mofas/geschwindigkeitsbeschränkten Kraftfahrzeuges> auf Verlangen der zuständigen Person die Prüfbescheinigung oder den Führerschein nicht aus. (TBNR 205106)
10,00 € Geldbuße / 1 Punkte (weniger schwerwiegende Zuwiderhandlung bei Fahrerlaubnis auf Probe)
Gültigkeit: 01.02.2009 - 30.04.2014historisiert
Für den Verstoß "Sie händigten beim Führen eines <Mofas/geschwindigkeitsbeschränkten Kraftfahrzeuges> auf Verlangen der zuständigen Person die Prüfbescheinigung oder den Führerschein nicht aus." (TBNR 205106) wurden in den letzten 4 Wochen deutschlandweit noch keine Anzeigen gegen Falschparker erstattet.