Sie lieferten Ihren bisherigen Führerschein, nachdem er nach Aushändigung des neuen wieder aufgefunden wurde, nicht unverzüglich der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde ab. (TBNR 225100)

Details zum Tatbestand
  • sonstige TBNR 225100
  • § 25 Abs. 5, § 75 FeV; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 170 BKat
  • 25,00 € Geldbuße / keine Punkte
  • Gültigkeit: 28.07.2021
Details zum Tatbestand
  • sonstige TBNR 225100
  • § 25 Abs. 5, § 75 FeV; § 24 StVG; 170 BKat
  • 25,00 € Geldbuße / keine Punkte
  • Gültigkeit: 01.05.2014 - 27.07.2021 historisiert
Details zum Tatbestand
  • sonstige TBNR 225100
  • § 25 Abs. 5, § 75 FeV; § 24 StVG; 170 BKat
  • 25,00 € Geldbuße / 1 Punkte (weniger schwerwiegende Zuwiderhandlung bei Fahrerlaubnis auf Probe)
  • Gültigkeit: 01.01.2002 - 30.04.2014 historisiert
Für den Verstoß "Sie lieferten Ihren bisherigen Führerschein, nachdem er nach Aushändigung des neuen wieder aufgefunden wurde, nicht unverzüglich der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde ab." (TBNR 225100) wurden in den letzten 4 Wochen deutschlandweit noch keine Anzeigen gegen Falschparker erstattet.
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