TBNR 246100: Sie führten das Kraftfahrzeug im Straßenverkehr und beachteten dabei nicht die nachträglich angeordnete Auflage *) der Fahrerlaubnisbehörde.
Details zum Tatbestand
- sonstige
- § 46 Abs. 2, § 75 FeV; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 169 BKat
- 25,00 € Geldbuße / keine Punkte
- Gültigkeit: 28.07.2021
Details zum Tatbestand
- sonstige
- § 46 Abs. 2, § 75 FeV; § 24 StVG; 169 BKat
- 25,00 € Geldbuße / keine Punkte
- Gültigkeit: 01.05.2014 - 27.07.2021 historisiert
Details zum Tatbestand
- sonstige
- § 46 Abs. 2, § 75 FeV; § 24 StVG; 169 BKat
- 25,00 € Geldbuße / 1 Punkte (weniger schwerwiegende Zuwiderhandlung bei Fahrerlaubnis auf Probe)
- Gültigkeit: 01.04.2013 - 30.04.2014 historisiert
Details zum Tatbestand
- sonstige
- § 46 Abs. 2, § 75 FeV; § 24 StVG; 169 BKat
- 25,00 € Geldbuße / 1 Punkte (weniger schwerwiegende Zuwiderhandlung bei Fahrerlaubnis auf Probe)
- Gültigkeit: 01.01.2002 - 31.03.2013 historisiert
Für den Verstoß 246100 "Sie führten das Kraftfahrzeug im Straßenverkehr und beachteten dabei nicht die nachträglich angeordnete Auflage *) der Fahrerlaubnisbehörde." wurden in den letzten 4 Wochen deutschlandweit noch keine Anzeigen gegen Falschparker erstattet.
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