10,00 € Geldbuße / 1 Punkte (weniger schwerwiegende Zuwiderhandlung bei Fahrerlaubnis auf Probe)
Gültigkeit: 01.02.2009 - 30.04.2014historisiert
Details zum Tatbestand
sonstige TBNR 248100
§ 48 Abs. 3, § 75 FeV; § 24 StVG; 168 BKat
10,00 € Geldbuße / 1 Punkte (weniger schwerwiegende Zuwiderhandlung bei Fahrerlaubnis auf Probe)
Gültigkeit: 01.01.2002 - 31.01.2009historisiert
Für den Verstoß "Sie beförderten in dem Fahrzeug Personen, ohne den erforderlichen Führerschein zur Fahrgastbeförderung mitzuführen." (TBNR 248100) wurden in den letzten 4 Wochen deutschlandweit noch keine Anzeigen gegen Falschparker erstattet.