Sie lieferten Ihren Führerschein zur Fahrgastbeförderung nach Entziehung der allgemeinen Fahrerlaubnis nicht unverzüglich bei der entscheidenden Behörde ab. (TBNR 248118)
25,00 € Geldbuße / 1 Punkte (weniger schwerwiegende Zuwiderhandlung bei Fahrerlaubnis auf Probe)
Gültigkeit: 01.01.2002 - 30.04.2014historisiert
Für den Verstoß "Sie lieferten Ihren Führerschein zur Fahrgastbeförderung nach Entziehung der allgemeinen Fahrerlaubnis nicht unverzüglich bei der entscheidenden Behörde ab." (TBNR 248118) wurden in den letzten 4 Wochen deutschlandweit noch keine Anzeigen gegen Falschparker erstattet.