Sie ordneten die Inbetriebnahme des Fahrzeugs an, das nicht in den Anwendungsbereich der FZV fällt, obwohl die Verwaltungsbehörde dies untersagt hatte, bzw. ließen sie zu. (TBNR 317500)
50,00 € Geldbuße / 1 Punkte (weniger schwerwiegende Zuwiderhandlung bei Fahrerlaubnis auf Probe)
Gültigkeit: 01.03.2007 - 30.04.2014historisiert
Für den Verstoß "Sie ordneten die Inbetriebnahme des Fahrzeugs an, das nicht in den Anwendungsbereich der FZV fällt, obwohl die Verwaltungsbehörde dies untersagt hatte, bzw. ließen sie zu." (TBNR 317500) wurden in den letzten 4 Wochen deutschlandweit noch keine Anzeigen gegen Falschparker erstattet.