TBNR 329012: Sie wiesen den Monat, in dem das Fahrzeug spätestens zur Sicherheitsprüfung vorgeführt werden muss, nicht durch eine Prüfmarke in Verbindung mit dem SP-Schild nach.
Details zum Tatbestand
- sonstige
- § 29 Abs. 2, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; -- BKat
- 10,00 € Geldbuße / keine Punkte
- Gültigkeit: 28.07.2021
Details zum Tatbestand
- sonstige
- § 29 Abs. 2, § 69a StVZO; § 24 StVG; -- BKat
- 10,00 € Geldbuße / keine Punkte
- Gültigkeit: 01.05.2014 - 27.07.2021 historisiert
Details zum Tatbestand
- sonstige
- § 29 Abs. 2, § 69a StVZO; § 24 StVG; -- BKat
- 10,00 € Geldbuße / 1 Punkte (weniger schwerwiegende Zuwiderhandlung bei Fahrerlaubnis auf Probe)
- Gültigkeit: 01.01.2002 - 30.04.2014 historisiert
Für den Verstoß 329012 "Sie wiesen den Monat, in dem das Fahrzeug spätestens zur Sicherheitsprüfung vorgeführt werden muss, nicht durch eine Prüfmarke in Verbindung mit dem SP-Schild nach." wurden in den letzten 4 Wochen deutschlandweit noch keine Anzeigen gegen Falschparker erstattet.
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