TBNR 329018: Sie sorgten nicht dafür, dass sich die an dem Fahrzeug angebrachte <Prüfplakette/Prüfmarke> in einem ordnungsgemäßen Zustand *) befand, insbesondere nicht verdeckt oder verschmutzt war.
Details zum Tatbestand
- sonstige
- § 29 Abs. 5, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; -- BKat
- 5,00 € Geldbuße / keine Punkte
- Gültigkeit: 28.07.2021
Details zum Tatbestand
- sonstige
- § 29 Abs. 5, § 69a StVZO; § 24 StVG; -- BKat
- 5,00 € Geldbuße / keine Punkte
- Gültigkeit: 01.05.2014 - 27.07.2021 historisiert
Details zum Tatbestand
- sonstige
- § 29 Abs. 5, § 69a StVZO; § 24 StVG; -- BKat
- 5,00 € Geldbuße / 1 Punkte (weniger schwerwiegende Zuwiderhandlung bei Fahrerlaubnis auf Probe)
- Gültigkeit: 01.05.2006 - 30.04.2014 historisiert
Details zum Tatbestand
- sonstige
- § 29 Abs. 5, § 69a StVZO; § 24 StVG; -- BKat
- 5,00 € Geldbuße / 1 Punkte (weniger schwerwiegende Zuwiderhandlung bei Fahrerlaubnis auf Probe)
- Gültigkeit: 01.01.2002 - 30.04.2006 historisiert
Für den Verstoß 329018 "Sie sorgten nicht dafür, dass sich die an dem Fahrzeug angebrachte <Prüfplakette/Prüfmarke> in einem ordnungsgemäßen Zustand *) befand, insbesondere nicht verdeckt oder verschmutzt war." wurden in den letzten 4 Wochen deutschlandweit noch keine Anzeigen gegen Falschparker erstattet.
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