TBNR 329042: Sie bewahrten das Prüfprotokoll für das Fahrzeug nicht bis zur nächsten Sicherheitsprüfung auf oder händigten es zuständigen Personen oder der Zulassungsbehörde nicht aus.
Details zum Tatbestand
- sonstige
- § 29 Abs. 10, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; -- BKat
- 15,00 € Geldbuße / keine Punkte
- Gültigkeit: 28.07.2021
Details zum Tatbestand
- sonstige
- § 29 Abs. 10, § 69a StVZO; § 24 StVG; -- BKat
- 15,00 € Geldbuße / keine Punkte
- Gültigkeit: 01.05.2014 - 27.07.2021 historisiert
Details zum Tatbestand
- sonstige
- § 29 Abs. 10, § 69a StVZO; § 24 StVG; -- BKat
- 15,00 € Geldbuße / 1 Punkte (weniger schwerwiegende Zuwiderhandlung bei Fahrerlaubnis auf Probe)
- Gültigkeit: 01.01.2002 - 30.04.2014 historisiert
Für den Verstoß 329042 "Sie bewahrten das Prüfprotokoll für das Fahrzeug nicht bis zur nächsten Sicherheitsprüfung auf oder händigten es zuständigen Personen oder der Zulassungsbehörde nicht aus." wurden in den letzten 4 Wochen deutschlandweit noch keine Anzeigen gegen Falschparker erstattet.
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