TBNR 330006: Sie nahmen das Fahrzeug bzw. dessen Anhänger in Betrieb, obwohl die Ausrüstung *) nicht den Vorschriften entsprach.

Details zum Tatbestand
  • sonstige
  • § 30, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; -- BKat
  • 25,00 € Geldbuße / keine Punkte
  • Gültigkeit: 28.07.2021
Details zum Tatbestand
  • sonstige
  • § 30, § 69a StVZO; § 24 StVG; -- BKat
  • 25,00 € Geldbuße / keine Punkte
  • Gültigkeit: 17.10.2016 - 27.07.2021 historisiert
Details zum Tatbestand
  • sonstige
  • § 30, § 69a StVZO; § 24 StVG; -- BKat
  • 25,00 € Geldbuße / keine Punkte (weniger schwerwiegende Zuwiderhandlung bei Fahrerlaubnis auf Probe)
  • Gültigkeit: 01.05.2014 - 16.10.2016 historisiert
Details zum Tatbestand
  • sonstige
  • § 30, § 69a StVZO; § 24 StVG; -- BKat
  • 25,00 € Geldbuße / 1 Punkte (weniger schwerwiegende Zuwiderhandlung bei Fahrerlaubnis auf Probe)
  • Gültigkeit: 01.01.2002 - 30.04.2014 historisiert
Für den Verstoß 330006 "Sie nahmen das Fahrzeug bzw. dessen Anhänger in Betrieb, obwohl die Ausrüstung *) nicht den Vorschriften entsprach." wurden in den letzten 4 Wochen deutschlandweit noch keine Anzeigen gegen Falschparker erstattet.
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