TBNR 330624: Sie nahmen den <kennzeichnungspflichtigen Lastkraftwagen mit gefährlichen Gütern/Kraftomnibus mit Fahrgästen> bzw. dessen Anhänger in einem nicht vorschriftsmäßigen Zustand *) in Betrieb. Die Verkehrssicherheit war dadurch wesentlich beeinträchtigt.
Details zum Tatbestand
- sonstige
- § 30, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 214.1 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV
- 270,00 € Geldbuße / 1 Punkte (weniger schwerwiegende Zuwiderhandlung bei Fahrerlaubnis auf Probe)
- Gültigkeit: 28.07.2021
Details zum Tatbestand
- sonstige
- § 30, § 69a StVZO; § 24 StVG; 214.1 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV
- 270,00 € Geldbuße / 1 Punkte (weniger schwerwiegende Zuwiderhandlung bei Fahrerlaubnis auf Probe)
- Gültigkeit: 01.05.2014 - 27.07.2021 historisiert
Details zum Tatbestand
- sonstige
- § 30, § 69a StVZO; § 24 StVG; 214.1 BKat; § 3 Abs. 5 BKatV
- 270,00 € Geldbuße / 3 Punkte (weniger schwerwiegende Zuwiderhandlung bei Fahrerlaubnis auf Probe)
- Gültigkeit: 01.04.2013 - 30.04.2014 historisiert
Details zum Tatbestand
- sonstige
- § 30, § 69a StVZO; § 24 StVG; 214.1 BKat; § 3 Abs. 5 BKatV
- 270,00 € Geldbuße / 3 Punkte (weniger schwerwiegende Zuwiderhandlung bei Fahrerlaubnis auf Probe)
- Gültigkeit: 03.09.2009 - 31.03.2013 historisiert
Details zum Tatbestand
- sonstige
- § 30, § 69a StVZO; § 24 StVG; 214.1 BKat; § 3 Abs. 5 BKatV
- 270,00 € Geldbuße / 3 Punkte (weniger schwerwiegende Zuwiderhandlung bei Fahrerlaubnis auf Probe)
- Gültigkeit: 01.09.2009 - 02.09.2009 historisiert
Details zum Tatbestand
- sonstige
- § 30, § 69a StVZO; § 24 StVG; 214.1 BKat; § 3 Abs. 5 BKatV
- 270,00 € Geldbuße / 3 Punkte (weniger schwerwiegende Zuwiderhandlung bei Fahrerlaubnis auf Probe)
- Gültigkeit: 01.02.2009 - 31.08.2009 historisiert
Details zum Tatbestand
- sonstige
- § 30, § 69a StVZO; § 24 StVG; 214.1 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV
- 150,00 € Geldbuße / 3 Punkte (weniger schwerwiegende Zuwiderhandlung bei Fahrerlaubnis auf Probe)
- Gültigkeit: 01.08.2006 - 31.01.2009 historisiert
Für den Verstoß 330624 "Sie nahmen den <kennzeichnungspflichtigen Lastkraftwagen mit gefährlichen Gütern/Kraftomnibus mit Fahrgästen> bzw. dessen Anhänger in einem nicht vorschriftsmäßigen Zustand *) in Betrieb. Die Verkehrssicherheit war dadurch wesentlich beeinträchtigt." wurden in den letzten 4 Wochen deutschlandweit noch keine Anzeigen gegen Falschparker erstattet.
Map AnchorJetzt anmelden und ausprobieren!