TBNR 330632: Sie führten als Halter den <kennzeichnungspflichtigen Lastkraftwagen mit gefährlichen Gütern/Kraftomnibus mit Fahrgästen> bzw. dessen Anhänger in einem nicht vorschriftsmäßigen Zustand *). Die Verkehrssicherheit war dadurch wesentlich beeinträchtigt.

Details zum Tatbestand
  • sonstige
  • § 30, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 214.1 BKat; § 3 Abs. 2, 4 BKatV
  • 405,00 € Geldbuße / 1 Punkte (weniger schwerwiegende Zuwiderhandlung bei Fahrerlaubnis auf Probe)
  • Gültigkeit: 28.07.2021
Details zum Tatbestand
  • sonstige
  • § 30, § 69a StVZO; § 24 StVG; 214.1 BKat; § 3 Abs. 2, 4 BKatV
  • 405,00 € Geldbuße / 1 Punkte (weniger schwerwiegende Zuwiderhandlung bei Fahrerlaubnis auf Probe)
  • Gültigkeit: 01.11.2017 - 27.07.2021 historisiert
Für den Verstoß 330632 "Sie führten als Halter den <kennzeichnungspflichtigen Lastkraftwagen mit gefährlichen Gütern/Kraftomnibus mit Fahrgästen> bzw. dessen Anhänger in einem nicht vorschriftsmäßigen Zustand *). Die Verkehrssicherheit war dadurch wesentlich beeinträchtigt." wurden in den letzten 4 Wochen deutschlandweit noch keine Anzeigen gegen Falschparker erstattet.
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