TBNR 331164: Sie stellten als Halter nicht sicher, dass das <Rollstuhl-Rückhaltesystem/Rollstuhlnutzer-Rückhaltesystem> in der vom Hersteller des Systems vorgesehenen Weise während der Fahrt betrieben wurde.
Details zum Tatbestand
- sonstige
- § 31 Abs. 2, § 35a Abs. 4a, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 203f BKat
- 30,00 € Geldbuße / keine Punkte
- Gültigkeit: 28.07.2021
Details zum Tatbestand
- sonstige
- § 31 Abs. 2, § 35a Abs. 4a, § 69a StVZO; § 24 StVG; 203f BKat
- 30,00 € Geldbuße / keine Punkte
- Gültigkeit: 01.11.2017 - 27.07.2021 historisiert
Für den Verstoß 331164 "Sie stellten als Halter nicht sicher, dass das <Rollstuhl-Rückhaltesystem/Rollstuhlnutzer-Rückhaltesystem> in der vom Hersteller des Systems vorgesehenen Weise während der Fahrt betrieben wurde." wurden in den letzten 4 Wochen deutschlandweit noch keine Anzeigen gegen Falschparker erstattet.
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