Sie ordneten die Inbetriebnahme eines <kennzeichnungspflichtigen Lkw mit gefährlichen Gütern/KOM mit Fahrgästen> bzw. dessen Anhängers an, obwohl die Verkehrssicherheit durch einen nicht vorschriftsmäßigen Zustand *) des Fahrzeugs wesentlich beeinträchtigt war, bzw. ließen sie zu. Es kam zum Unfall. (TBNR 331617)
337,50 € Geldbuße / 3 Punkte (weniger schwerwiegende Zuwiderhandlung bei Fahrerlaubnis auf Probe)
Gültigkeit: 01.08.2006 - 29.02.2008historisiert
Für den Verstoß "Sie ordneten die Inbetriebnahme eines <kennzeichnungspflichtigen Lkw mit gefährlichen Gütern/KOM mit Fahrgästen> bzw. dessen Anhängers an, obwohl die Verkehrssicherheit durch einen nicht vorschriftsmäßigen Zustand *) des Fahrzeugs wesentlich beeinträchtigt war, bzw. ließen sie zu. Es kam zum Unfall." (TBNR 331617) wurden in den letzten 4 Wochen deutschlandweit noch keine Anzeigen gegen Falschparker erstattet.