TBNR 331638: Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Kraftfahrzeuges bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte ohne die vorgeschriebenen Reifen für winterliche Wetterverhältnisse an, bzw. ließen sie zu.

Details zum Tatbestand
  • sonstige
  • § 31 Abs. 2, § 36 Abs. 4, 4a, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 213a BKat
  • 75,00 € Geldbuße / 1 Punkte (weniger schwerwiegende Zuwiderhandlung bei Fahrerlaubnis auf Probe)
  • Gültigkeit: 28.07.2021
Details zum Tatbestand
  • sonstige
  • § 31 Abs. 2, § 36 Abs. 4, 4a, § 69a StVZO; § 24 StVG; 213a BKat
  • 75,00 € Geldbuße / 1 Punkte (weniger schwerwiegende Zuwiderhandlung bei Fahrerlaubnis auf Probe)
  • Gültigkeit: 01.11.2017 - 27.07.2021 historisiert
Für den Verstoß 331638 "Sie ordneten die Inbetriebnahme eines Kraftfahrzeuges bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte ohne die vorgeschriebenen Reifen für winterliche Wetterverhältnisse an, bzw. ließen sie zu." wurden in den letzten 4 Wochen deutschlandweit noch keine Anzeigen gegen Falschparker erstattet.
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