Sie ordneten die Inbetriebnahme eines <kennzeichnungspflichtigen Kraftfahrzeugs mit gefährlichen Gütern/KOM mit Fahrgästen> bzw. dessen Anhängers an, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Bremsen wesentlich beeinträchtigt wurde, bzw. ließen sie zu. Es kam zum Unfall. (TBNR 331728)
337,50 € Geldbuße / 3 Punkte (weniger schwerwiegende Zuwiderhandlung bei Fahrerlaubnis auf Probe)
Gültigkeit: 01.04.2004 - 28.02.2007historisiert
Für den Verstoß "Sie ordneten die Inbetriebnahme eines <kennzeichnungspflichtigen Kraftfahrzeugs mit gefährlichen Gütern/KOM mit Fahrgästen> bzw. dessen Anhängers an, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Bremsen wesentlich beeinträchtigt wurde, bzw. ließen sie zu. Es kam zum Unfall." (TBNR 331728) wurden in den letzten 4 Wochen deutschlandweit noch keine Anzeigen gegen Falschparker erstattet.