TBNR 331761: Sie ordneten die Inbetriebnahme eines <Kraftomnibusses mit Fahrgästen/kennzeichnungspflichtigen Lkw mit gefährlichen Gütern> mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t an, obwohl der Geschwindigkeitsbegrenzer auf eine unzulässige Geschwindigkeit eingestellt war, bzw. ließen sie zu.
Details zum Tatbestand
- sonstige
- § 31 Abs. 2, <§ 57c Abs. 2/§ 31d Abs. 3>, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 224 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV
- 225,00 € Geldbuße / 1 Punkte (weniger schwerwiegende Zuwiderhandlung bei Fahrerlaubnis auf Probe)
- Gültigkeit: 28.07.2021
Details zum Tatbestand
- sonstige
- § 31 Abs. 2, <§ 57c Abs. 2 StVZO/§ 31d Abs. 3 StVZO>, § 69a StVZO; § 24 StVG; 224 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV
- 225,00 € Geldbuße / 1 Punkte (weniger schwerwiegende Zuwiderhandlung bei Fahrerlaubnis auf Probe)
- Gültigkeit: 01.05.2014 - 27.07.2021 historisiert
Details zum Tatbestand
- sonstige
- § 31 Abs. 2, <§ 57c Abs. 2 StVZO/§ 31d Abs. 3 StVZO>, § 69a StVZO;§ 24 StVG; 224 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV
- 225,00 € Geldbuße / 3 Punkte (weniger schwerwiegende Zuwiderhandlung bei Fahrerlaubnis auf Probe)
- Gültigkeit: 01.04.2013 - 30.04.2014 historisiert
Details zum Tatbestand
- sonstige
- § 31 Abs. 2, <§ 57c Abs. 2/§ 31d Abs. 3>, § 69a StVZO; § 24 StVG; 224 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV
- 225,00 € Geldbuße / 3 Punkte (weniger schwerwiegende Zuwiderhandlung bei Fahrerlaubnis auf Probe)
- Gültigkeit: 01.02.2009 - 31.03.2013 historisiert
Details zum Tatbestand
- sonstige
- § 31 Abs. 2, <§ 57c Abs. 2/§ 31d Abs. 3>, § 69a StVZO; § 24 StVG; 224 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV
- 225,00 € Geldbuße / 3 Punkte (weniger schwerwiegende Zuwiderhandlung bei Fahrerlaubnis auf Probe)
- Gültigkeit: 01.03.2008 - 31.01.2009 historisiert
Details zum Tatbestand
- sonstige
- § 31 Abs. 2, <§ 57c Abs. 2/§ 57c Abs. 2, § 31d Abs. 3>, § 69a StVZO; § 24 StVG; 224 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV
- 225,00 € Geldbuße / 3 Punkte (weniger schwerwiegende Zuwiderhandlung bei Fahrerlaubnis auf Probe)
- Gültigkeit: 01.03.2007 - 29.02.2008 historisiert
Details zum Tatbestand
- sonstige
- § 31 Abs. 2, § 57c Abs. 2, § 69a StVZO; § 24 StVG; 224 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV
- 225,00 € Geldbuße / 3 Punkte (weniger schwerwiegende Zuwiderhandlung bei Fahrerlaubnis auf Probe)
- Gültigkeit: 01.05.2006 - 28.02.2007 historisiert
Details zum Tatbestand
- sonstige
- § 31 Abs. 2, § 57c Abs. 5, § 69a StVZO; § 24 StVG; 224 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV
- 225,00 € Geldbuße / 3 Punkte (weniger schwerwiegende Zuwiderhandlung bei Fahrerlaubnis auf Probe)
- Gültigkeit: 01.04.2004 - 30.04.2006 historisiert
Für den Verstoß 331761 "Sie ordneten die Inbetriebnahme eines <Kraftomnibusses mit Fahrgästen/kennzeichnungspflichtigen Lkw mit gefährlichen Gütern> mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t an, obwohl der Geschwindigkeitsbegrenzer auf eine unzulässige Geschwindigkeit eingestellt war, bzw. ließen sie zu." wurden in den letzten 4 Wochen deutschlandweit noch keine Anzeigen gegen Falschparker erstattet.
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