TBNR 331762: Sie ordneten die Inbetriebnahme einer kennzeichnungspflichtigen <Zugmaschine/Sattelzugmaschine> mit gefährlichen Gütern mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t an, obwohl der Geschwindigkeitsbegrenzer auf eine unzulässige Geschwindigkeit eingestellt war, bzw. ließen sie zu.

Details zum Tatbestand
  • sonstige
  • § 31 Abs. 2, <§ 57c Abs. 2/§ 31d Abs. 3>, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 224 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV
  • 225,00 € Geldbuße / 1 Punkte (weniger schwerwiegende Zuwiderhandlung bei Fahrerlaubnis auf Probe)
  • Gültigkeit: 28.07.2021
Details zum Tatbestand
  • sonstige
  • § 31 Abs. 2, <§ 57c Abs. 2 StVZO/§ 31d Abs. 3 StVZO>, § 69a StVZO; § 24 StVG; 224 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV
  • 225,00 € Geldbuße / 1 Punkte (weniger schwerwiegende Zuwiderhandlung bei Fahrerlaubnis auf Probe)
  • Gültigkeit: 01.05.2014 - 27.07.2021 historisiert
Details zum Tatbestand
  • sonstige
  • § 31 Abs. 2, <§ 57c Abs. 2 StVZO/§ 31d Abs. 3 StVZO>, § 69a StVZO;§ 24 StVG; 224 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV
  • 225,00 € Geldbuße / 3 Punkte (weniger schwerwiegende Zuwiderhandlung bei Fahrerlaubnis auf Probe)
  • Gültigkeit: 01.04.2013 - 30.04.2014 historisiert
Details zum Tatbestand
  • sonstige
  • § 31 Abs. 2, <§ 57c Abs. 2/§ 31d Abs. 3>, § 69a StVZO; § 24 StVG; 224 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV
  • 225,00 € Geldbuße / 3 Punkte (weniger schwerwiegende Zuwiderhandlung bei Fahrerlaubnis auf Probe)
  • Gültigkeit: 01.02.2009 - 31.03.2013 historisiert
Details zum Tatbestand
  • sonstige
  • § 31 Abs. 2, <§ 57c Abs. 2/§ 31d Abs. 3>, § 69a StVZO; § 24 StVG; 224 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV
  • 225,00 € Geldbuße / 3 Punkte (weniger schwerwiegende Zuwiderhandlung bei Fahrerlaubnis auf Probe)
  • Gültigkeit: 01.03.2008 - 31.01.2009 historisiert
Details zum Tatbestand
  • sonstige
  • § 31 Abs. 2, <§ 57c Abs. 2/§ 57c Abs. 2, § 31d Abs. 3>, § 69a StVZO; § 24 StVG; 224 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV
  • 225,00 € Geldbuße / 3 Punkte (weniger schwerwiegende Zuwiderhandlung bei Fahrerlaubnis auf Probe)
  • Gültigkeit: 01.03.2007 - 29.02.2008 historisiert
Für den Verstoß 331762 "Sie ordneten die Inbetriebnahme einer kennzeichnungspflichtigen <Zugmaschine/Sattelzugmaschine> mit gefährlichen Gütern mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t an, obwohl der Geschwindigkeitsbegrenzer auf eine unzulässige Geschwindigkeit eingestellt war, bzw. ließen sie zu." wurden in den letzten 4 Wochen deutschlandweit noch keine Anzeigen gegen Falschparker erstattet.
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