Sie ordneten die Inbetriebnahme einer kennzeichnungspflichtigen Fahrzeugkombination m. gef. Gütern an, obwohl die zul. Achslast um #%#### Prozent = #D#### kg überschritten war, bzw. ließen sie zu. Festgestellte Achslast: #G#### kg. Zulässige Achslast: #Z#### kg. (TBNR 331913)
300,00 € Geldbuße / 3 Punkte (weniger schwerwiegende Zuwiderhandlung bei Fahrerlaubnis auf Probe)
Gültigkeit: 01.01.2002 - 28.02.2007historisiert
Für den Verstoß "Sie ordneten die Inbetriebnahme einer kennzeichnungspflichtigen Fahrzeugkombination m. gef. Gütern an, obwohl die zul. Achslast um #%#### Prozent = #D#### kg überschritten war, bzw. ließen sie zu. Festgestellte Achslast: #G#### kg. Zulässige Achslast: #Z#### kg." (TBNR 331913) wurden in den letzten 4 Wochen deutschlandweit noch keine Anzeigen gegen Falschparker erstattet.