TBNR 331998: Sie kamen der Weisung einer zuständigen Person nicht nach, eine der festgestellten Überlastung entsprechende Um- oder Entladung des Fahrzeuges durchzuführen.

Details zum Tatbestand
  • sonstige
  • § 31c, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 254 BKat
  • 50,00 € Geldbuße / keine Punkte
  • Gültigkeit: 28.07.2021
Details zum Tatbestand
  • sonstige
  • § 31c, § 69a StVZO; § 24 StVG; 254 BKat
  • 50,00 € Geldbuße / keine Punkte
  • Gültigkeit: 01.05.2014 - 27.07.2021 historisiert
Details zum Tatbestand
  • sonstige
  • § 31c, § 69a StVZO; § 24 StVG; 254 BKat
  • 50,00 € Geldbuße / 1 Punkte (weniger schwerwiegende Zuwiderhandlung bei Fahrerlaubnis auf Probe)
  • Gültigkeit: 01.02.2009 - 30.04.2014 historisiert
Details zum Tatbestand
  • sonstige
  • § 31c, § 69a StVZO; § 24 StVG; 200 BKat
  • 50,00 € Geldbuße / 1 Punkte (weniger schwerwiegende Zuwiderhandlung bei Fahrerlaubnis auf Probe)
  • Gültigkeit: 01.01.2002 - 31.01.2009 historisiert
Für den Verstoß 331998 "Sie kamen der Weisung einer zuständigen Person nicht nach, eine der festgestellten Überlastung entsprechende Um- oder Entladung des Fahrzeuges durchzuführen." wurden in den letzten 4 Wochen deutschlandweit noch keine Anzeigen gegen Falschparker erstattet.
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