TBNR 332606: Sie setzten <das Kraftfahrzeug/die Fahrzeugkombination> in Betrieb, bei dem die vorgeschriebenen Kurvenlaufeigenschaften nicht eingehalten waren.

Details zum Tatbestand
  • sonstige
  • § 32d Abs. 1, 2, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 195 BKat
  • 60,00 € Geldbuße / 1 Punkte (weniger schwerwiegende Zuwiderhandlung bei Fahrerlaubnis auf Probe)
  • Gültigkeit: 28.07.2021
Details zum Tatbestand
  • sonstige
  • § 32d Abs. 1, 2, § 69a StVZO; § 24 StVG; 195 BKat
  • 60,00 € Geldbuße / 1 Punkte (weniger schwerwiegende Zuwiderhandlung bei Fahrerlaubnis auf Probe)
  • Gültigkeit: 01.05.2014 - 27.07.2021 historisiert
Details zum Tatbestand
  • sonstige
  • § 32d Abs. 1, 2, § 69a StVZO; § 24 StVG; 195 BKat
  • 50,00 € Geldbuße / 1 Punkte (weniger schwerwiegende Zuwiderhandlung bei Fahrerlaubnis auf Probe)
  • Gültigkeit: 01.05.2006 - 30.04.2014 historisiert
Details zum Tatbestand
  • sonstige
  • § 32d Abs. 1, 2, § 69a StVZO; § 24 StVG; 195 BKat
  • 50,00 € Geldbuße / 1 Punkte (weniger schwerwiegende Zuwiderhandlung bei Fahrerlaubnis auf Probe)
  • Gültigkeit: 01.01.2002 - 30.04.2006 historisiert
Für den Verstoß 332606 "Sie setzten <das Kraftfahrzeug/die Fahrzeugkombination> in Betrieb, bei dem die vorgeschriebenen Kurvenlaufeigenschaften nicht eingehalten waren." wurden in den letzten 4 Wochen deutschlandweit noch keine Anzeigen gegen Falschparker erstattet.
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