Sie führten als Halter den kennzeichnungspflichtigen Zug mit gefährlichen Gütern, obwohl die zulässige Achslast des Anhängers um #%#### Prozent = #D#### kg überschritten war. Festgestellte Achslast: #G#### kg. Zulässige Achslast: #Z#### kg. (TBNR 334827)
337,50 € Geldbuße / 3 Punkte (weniger schwerwiegende Zuwiderhandlung bei Fahrerlaubnis auf Probe)
Gültigkeit: 01.01.2002 - 28.02.2007historisiert
Für den Verstoß "Sie führten als Halter den kennzeichnungspflichtigen Zug mit gefährlichen Gütern, obwohl die zulässige Achslast des Anhängers um #%#### Prozent = #D#### kg überschritten war. Festgestellte Achslast: #G#### kg. Zulässige Achslast: #Z#### kg." (TBNR 334827) wurden in den letzten 4 Wochen deutschlandweit noch keine Anzeigen gegen Falschparker erstattet.