TBNR 335109: Sie führten das Kraftfahrzeug, obwohl die Rückhalteeinrichtung für Kinder bis zu einem Alter von 15 Monaten nicht rückwärts oder seitlich gerichtet angebracht war.

Details zum Tatbestand
  • sonstige
  • § 35a Abs. 13, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 203.3 BKat
  • 25,00 € Geldbuße / keine Punkte
  • Gültigkeit: 28.07.2021
Details zum Tatbestand
  • sonstige
  • § 35a Abs. 13, § 69a StVZO; § 24 StVG; 203.3 BKat
  • 25,00 € Geldbuße / keine Punkte
  • Gültigkeit: 17.10.2016 - 27.07.2021 historisiert
Für den Verstoß 335109 "Sie führten das Kraftfahrzeug, obwohl die Rückhalteeinrichtung für Kinder bis zu einem Alter von 15 Monaten nicht rückwärts oder seitlich gerichtet angebracht war." wurden in den letzten 4 Wochen deutschlandweit noch keine Anzeigen gegen Falschparker erstattet.
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