TBNR 335130: Sie nahmen den Personenkraftwagen, in dem ein Rollstuhlnutzer befördert wurde, in Betrieb, obwohl das Fahrzeug nicht mit dem vorgeschriebenen Rollstuhlstellplatz ausgerüstet war.
Details zum Tatbestand
- sonstige
- § 35a Abs. 4a, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 203b BKat
- 35,00 € Geldbuße / keine Punkte
- Gültigkeit: 28.07.2021
Details zum Tatbestand
- sonstige
- § 35a Abs. 4a, § 69a StVZO; § 24 StVG; 203b BKat
- 35,00 € Geldbuße / keine Punkte
- Gültigkeit: 01.11.2017 - 27.07.2021 historisiert
Für den Verstoß 335130 "Sie nahmen den Personenkraftwagen, in dem ein Rollstuhlnutzer befördert wurde, in Betrieb, obwohl das Fahrzeug nicht mit dem vorgeschriebenen Rollstuhlstellplatz ausgerüstet war." wurden in den letzten 4 Wochen deutschlandweit noch keine Anzeigen gegen Falschparker erstattet.
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