TBNR 335136: Sie nahmen den Personenkraftwagen, in dem ein Rollstuhlnutzer befördert wurde, in Betrieb, obwohl der Rollstuhlstellplatz nicht mit dem vorgeschriebenen <Rollstuhl-Rückhaltesystem/Rollstuhlnutzer-Rückhaltesystem> ausgerüstet war.
Details zum Tatbestand
- sonstige
- § 35a Abs. 4a, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 203d BKat
- 30,00 € Geldbuße / keine Punkte
- Gültigkeit: 28.07.2021
Details zum Tatbestand
- sonstige
- § 35a Abs. 4a, § 69a StVZO; § 24 StVG; 203d BKat
- 30,00 € Geldbuße / keine Punkte
- Gültigkeit: 01.11.2017 - 27.07.2021 historisiert
Für den Verstoß 335136 "Sie nahmen den Personenkraftwagen, in dem ein Rollstuhlnutzer befördert wurde, in Betrieb, obwohl der Rollstuhlstellplatz nicht mit dem vorgeschriebenen <Rollstuhl-Rückhaltesystem/Rollstuhlnutzer-Rückhaltesystem> ausgerüstet war." wurden in den letzten 4 Wochen deutschlandweit noch keine Anzeigen gegen Falschparker erstattet.
Map AnchorJetzt anmelden und ausprobieren!