Sie führten als Halter <das kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeug mit gefährlichen Gütern/den Kraftomnibus mit Fahrgästen> bzw. dessen Anhänger, obwohl dessen Reifen keine ausreichende Profil- oder Einschnitttiefe bzw. keine ausreichenden Profilrillen oder Einschnitte besaß. Es kam zum Unfall. (TBNR 336626)
187,50 € Geldbuße / 3 Punkte (weniger schwerwiegende Zuwiderhandlung bei Fahrerlaubnis auf Probe)
Gültigkeit: 01.01.2002 - 28.02.2007historisiert
Für den Verstoß "Sie führten als Halter <das kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeug mit gefährlichen Gütern/den Kraftomnibus mit Fahrgästen> bzw. dessen Anhänger, obwohl dessen Reifen keine ausreichende Profil- oder Einschnitttiefe bzw. keine ausreichenden Profilrillen oder Einschnitte besaß. Es kam zum Unfall." (TBNR 336626) wurden in den letzten 4 Wochen deutschlandweit noch keine Anzeigen gegen Falschparker erstattet.