Sie führten als Halter <das kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeug mit gefährlichen Gütern/den Kraftomnibus mit Fahrgästen> bzw. dessen Anhänger, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Bremsen wesentlich beeinträchtigt wurde, und gefährdeten +) dadurch Andere. (TBNR 341610)
262,50 € Geldbuße / 3 Punkte (weniger schwerwiegende Zuwiderhandlung bei Fahrerlaubnis auf Probe)
Gültigkeit: 01.04.2004 - 30.04.2006historisiert
Für den Verstoß "Sie führten als Halter <das kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeug mit gefährlichen Gütern/den Kraftomnibus mit Fahrgästen> bzw. dessen Anhänger, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Bremsen wesentlich beeinträchtigt wurde, und gefährdeten +) dadurch Andere." (TBNR 341610) wurden in den letzten 4 Wochen deutschlandweit noch keine Anzeigen gegen Falschparker erstattet.