TBNR 342608: Sie führten das kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeug mit einem Anhänger mit gefährlichen Gütern, obwohl die zulässige Anhängelast um #%#### Prozent = #D#### kg überschritten war. Festgestellte Anhängelast: #G#### kg. Zulässige Anhängelast: #Z#### kg.
Details zum Tatbestand
- Überladung
- § 42 Abs. 1, 2, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 198.1.4 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV
- 210,00 € Geldbuße / 1 Punkte (weniger schwerwiegende Zuwiderhandlung bei Fahrerlaubnis auf Probe)
- Gültigkeit: 28.07.2021
Details zum Tatbestand
- Überladung
- § 42 Abs. 1, 2, § 69a StVZO; § 24 StVG; 198.1.4 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV
- 210,00 € Geldbuße / 1 Punkte (weniger schwerwiegende Zuwiderhandlung bei Fahrerlaubnis auf Probe)
- Gültigkeit: 01.05.2014 - 27.07.2021 historisiert
Details zum Tatbestand
- Überladung
- § 42 Abs. 1, 2, § 69a StVZO; § 24 StVG; 198.1.4 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV
- 210,00 € Geldbuße / 1 Punkte (weniger schwerwiegende Zuwiderhandlung bei Fahrerlaubnis auf Probe)
- Gültigkeit: 01.02.2009 - 30.04.2014 historisiert
Details zum Tatbestand
- Überladung
- § 42 Abs. 1, 2, § 69a StVZO; § 24 StVG; 198.1.4 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV
- 112,50 € Geldbuße / 1 Punkte (weniger schwerwiegende Zuwiderhandlung bei Fahrerlaubnis auf Probe)
- Gültigkeit: 01.03.2008 - 31.01.2009 historisiert
Details zum Tatbestand
- Überladung
- <§ 42Abs. 1, 2/§ 42 Abs. 1, 2, § 31d Abs. 1>, § 69a StVZO; § 24 StVG; 198.1.4 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV
- 112,50 € Geldbuße / 1 Punkte (weniger schwerwiegende Zuwiderhandlung bei Fahrerlaubnis auf Probe)
- Gültigkeit: 01.03.2007 - 29.02.2008 historisiert
Details zum Tatbestand
- Überladung
- § 42 Abs. 1, 2, § 69a StVZO; § 24 StVG; 198.1.4 BKat; § 3 Abs. 4 BKatV
- 112,50 € Geldbuße / 1 Punkte (weniger schwerwiegende Zuwiderhandlung bei Fahrerlaubnis auf Probe)
- Gültigkeit: 01.01.2002 - 28.02.2007 historisiert
Für den Verstoß 342608 "Sie führten das kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeug mit einem Anhänger mit gefährlichen Gütern, obwohl die zulässige Anhängelast um #%#### Prozent = #D#### kg überschritten war. Festgestellte Anhängelast: #G#### kg. Zulässige Anhängelast: #Z#### kg." wurden in den letzten 4 Wochen deutschlandweit noch keine Anzeigen gegen Falschparker erstattet.
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