Sie führten als Halter das kennzeichnungspflichtige Kfz. mit einem Anhänger m. gef. Gütern, obwohl die zulässige Anhängelast um #%#### Prozent = #D#### kg überschritten war. Festgestellte Anhängelast: #G#### kg. Zulässige Anhängelast: #Z#### kg. (TBNR 342644)
225,00 € Geldbuße / 3 Punkte (weniger schwerwiegende Zuwiderhandlung bei Fahrerlaubnis auf Probe)
Gültigkeit: 01.01.2002 - 28.02.2007historisiert
Für den Verstoß "Sie führten als Halter das kennzeichnungspflichtige Kfz. mit einem Anhänger m. gef. Gütern, obwohl die zulässige Anhängelast um #%#### Prozent = #D#### kg überschritten war. Festgestellte Anhängelast: #G#### kg. Zulässige Anhängelast: #Z#### kg." (TBNR 342644) wurden in den letzten 4 Wochen deutschlandweit noch keine Anzeigen gegen Falschparker erstattet.