Sie führten das Fahrzeug bzw. dessen Anhänger, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Einrichtungen zur Verbindung von Fahrzeugen wesentlich beeinträchtigt wurde. (TBNR 343618)

Details zum Tatbestand
  • sonstige TBNR 343618
  • § 43 Abs. 1, 4, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 214.2 BKat
  • 90,00 € Geldbuße / 1 Punkte (weniger schwerwiegende Zuwiderhandlung bei Fahrerlaubnis auf Probe)
  • Gültigkeit: 28.07.2021
Details zum Tatbestand
  • sonstige TBNR 343618
  • § 43 Abs. 1, 4, § 69a StVZO; § 24 StVG; 214.2 BKat
  • 90,00 € Geldbuße / 1 Punkte (weniger schwerwiegende Zuwiderhandlung bei Fahrerlaubnis auf Probe)
  • Gültigkeit: 01.05.2014 - 27.07.2021 historisiert
Details zum Tatbestand
  • sonstige TBNR 343618
  • § 43 Abs. 1, 4, § 69a StVZO; § 24 StVG; 214.2 BKat
  • 90,00 € Geldbuße / 3 Punkte (weniger schwerwiegende Zuwiderhandlung bei Fahrerlaubnis auf Probe)
  • Gültigkeit: 01.02.2009 - 30.04.2014 historisiert
Details zum Tatbestand
  • sonstige TBNR 343618
  • § 43 Abs. 1, 4, § 69a StVZO; § 24 StVG; 214.2 BKat
  • 50,00 € Geldbuße / 3 Punkte (weniger schwerwiegende Zuwiderhandlung bei Fahrerlaubnis auf Probe)
  • Gültigkeit: 01.04.2004 - 31.01.2009 historisiert
Für den Verstoß "Sie führten das Fahrzeug bzw. dessen Anhänger, obwohl die Verkehrssicherheit durch den Verstoß gegen eine Vorschrift über Einrichtungen zur Verbindung von Fahrzeugen wesentlich beeinträchtigt wurde." (TBNR 343618) wurden in den letzten 4 Wochen deutschlandweit noch keine Anzeigen gegen Falschparker erstattet.
Map Anchor

Jetzt anmelden und ausprobieren!

Enable JS to view Map!