Sie führten <das Kraftfahrzeug/den Anhänger> und verstießen dabei gegen das Verbot zum Anbringen anderer als vorgeschriebener oder für zulässig erklärter lichttechnischer Einrichtungen *). (TBNR 349136)
20,00 € Geldbuße / 1 Punkte (weniger schwerwiegende Zuwiderhandlung bei Fahrerlaubnis auf Probe)
Gültigkeit: 01.05.2006 - 30.04.2014historisiert
Details zum Tatbestand
sonstige TBNR 349136
§ 49a Abs. 1, § 69a StVZO; § 24 StVG; 221.2 BKat
20,00 € Geldbuße / 1 Punkte (weniger schwerwiegende Zuwiderhandlung bei Fahrerlaubnis auf Probe)
Gültigkeit: 01.04.2004 - 30.04.2006historisiert
Für den Verstoß "Sie führten <das Kraftfahrzeug/den Anhänger> und verstießen dabei gegen das Verbot zum Anbringen anderer als vorgeschriebener oder für zulässig erklärter lichttechnischer Einrichtungen *)." (TBNR 349136) wurden in den letzten 4 Wochen deutschlandweit noch keine Anzeigen gegen Falschparker erstattet.