TBNR 352112: Sie führten den Berechtigungsschein zum Führen eines Arztschildes nicht mit bzw. händigten diesen auf Verlangen nicht aus.
Details zum Tatbestand
- sonstige
- § 52 Abs. 6, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 222a BKat
- 10,00 € Geldbuße / keine Punkte
- Gültigkeit: 28.07.2021
Details zum Tatbestand
- sonstige
- § 52 Abs. 6, § 69a StVZO; § 24 StVG; 222a BKat
- 10,00 € Geldbuße / keine Punkte
- Gültigkeit: 01.05.2014 - 27.07.2021 historisiert
Details zum Tatbestand
- sonstige
- § 52 Abs. 6, § 69a StVZO; § 24 StVG; 222a BKat
- 10,00 € Geldbuße / 1 Punkte (weniger schwerwiegende Zuwiderhandlung bei Fahrerlaubnis auf Probe)
- Gültigkeit: 01.03.2007 - 30.04.2014 historisiert
Details zum Tatbestand
- sonstige
- § 52 Abs. 6, § 69a StVZO; § 24 StVG; 174 BKat
- 10,00 € Geldbuße / 1 Punkte (weniger schwerwiegende Zuwiderhandlung bei Fahrerlaubnis auf Probe)
- Gültigkeit: 01.01.2002 - 28.02.2007 historisiert
Für den Verstoß 352112 "Sie führten den Berechtigungsschein zum Führen eines Arztschildes nicht mit bzw. händigten diesen auf Verlangen nicht aus." wurden in den letzten 4 Wochen deutschlandweit noch keine Anzeigen gegen Falschparker erstattet.
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