TBNR 353112: Sie führten <das Kraftfahrzeug/den Anhänger> und verstießen dabei gegen die Vorschrift *) über Ausrüstung bzw. Kenntlichmachung von Anbaugeräten oder Hubladebühnen.
Details zum Tatbestand
- sonstige
- § 53b Abs. 1, 2, 3, 4, 5, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 222.7 BKat
- 15,00 € Geldbuße / keine Punkte
- Gültigkeit: 28.07.2021
Details zum Tatbestand
- sonstige
- § 53b Abs. 1, 2, 3, 4, 5, § 69a StVZO; § 24 StVG; 222.7 BKat
- 15,00 € Geldbuße / keine Punkte
- Gültigkeit: 01.05.2014 - 27.07.2021 historisiert
Details zum Tatbestand
- sonstige
- § 53b Abs. 1, 2, 3, 4, 5, § 69a StVZO; § 24 StVG; 222.7 BKat
- 15,00 € Geldbuße / 1 Punkte (weniger schwerwiegende Zuwiderhandlung bei Fahrerlaubnis auf Probe)
- Gültigkeit: 01.03.2008 - 30.04.2014 historisiert
Details zum Tatbestand
- sonstige
- § 53b Abs. 1, 2, 3, 4, 5, § 69a StVZO, § 24 StVG; 222.7 BKat
- 15,00 € Geldbuße / 1 Punkte (weniger schwerwiegende Zuwiderhandlung bei Fahrerlaubnis auf Probe)
- Gültigkeit: 01.05.2006 - 29.02.2008 historisiert
Details zum Tatbestand
- sonstige
- § 53b Abs. 1, 2, 3, 4, 5, § 69a StVZO, § 24 StVG; 222.7 BKat
- 15,00 € Geldbuße / 1 Punkte (weniger schwerwiegende Zuwiderhandlung bei Fahrerlaubnis auf Probe)
- Gültigkeit: 01.01.2002 - 30.04.2006 historisiert
Für den Verstoß 353112 "Sie führten <das Kraftfahrzeug/den Anhänger> und verstießen dabei gegen die Vorschrift *) über Ausrüstung bzw. Kenntlichmachung von Anbaugeräten oder Hubladebühnen." wurden in den letzten 4 Wochen deutschlandweit noch keine Anzeigen gegen Falschparker erstattet.
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