15,00 € Geldbuße / 1 Punkte (weniger schwerwiegende Zuwiderhandlung bei Fahrerlaubnis auf Probe)
Gültigkeit: 01.02.2009 - 30.04.2014historisiert
Details zum Tatbestand
sonstige TBNR 354000
§ 54, § 69a StVZO; § 24 StVG; -- BKat
15,00 € Geldbuße / 1 Punkte (weniger schwerwiegende Zuwiderhandlung bei Fahrerlaubnis auf Probe)
Gültigkeit: 01.03.2008 - 31.01.2009historisiert
Details zum Tatbestand
sonstige TBNR 354000
§ 54, § 69a StVZO; § 24 StVG; -- BKat
15,00 € Geldbuße / 1 Punkte (weniger schwerwiegende Zuwiderhandlung bei Fahrerlaubnis auf Probe)
Gültigkeit: 01.05.2006 - 29.02.2008historisiert
Details zum Tatbestand
sonstige TBNR 354000
§ 54, § 69a StVZO; § 24 StVG; -- BKat
15,00 € Geldbuße / 1 Punkte (weniger schwerwiegende Zuwiderhandlung bei Fahrerlaubnis auf Probe)
Gültigkeit: 01.01.2002 - 30.04.2006historisiert
Für den Verstoß "Sie führten das Fahrzeug, obwohl der Fahrtrichtungsanzeiger <fehlte/mangelhaft war>." (TBNR 354000) wurden in den letzten 4 Wochen deutschlandweit noch keine Anzeigen gegen Falschparker erstattet.