TBNR 355000: Sie führten das Fahrzeug, obwohl dessen Schallzeicheneinrichtung <unzulässig/mangelhaft> war.

Details zum Tatbestand
  • sonstige
  • § 55 Abs. 1, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; -- BKat
  • 15,00 € Geldbuße / keine Punkte
  • Gültigkeit: 28.07.2021
Details zum Tatbestand
  • sonstige
  • § 55 Abs. 1, § 69a StVZO; § 24 StVG; -- BKat
  • 15,00 € Geldbuße / keine Punkte
  • Gültigkeit: 01.05.2014 - 27.07.2021 historisiert
Details zum Tatbestand
  • sonstige
  • § 55 Abs. 1, § 69a StVZO; § 24 StVG; -- BKat
  • 15,00 € Geldbuße / 1 Punkte (weniger schwerwiegende Zuwiderhandlung bei Fahrerlaubnis auf Probe)
  • Gültigkeit: 01.05.2006 - 30.04.2014 historisiert
Details zum Tatbestand
  • sonstige
  • § 55 Abs. 1, § 69a StVZO; § 24 StVG; -- BKat
  • 15,00 € Geldbuße / 1 Punkte (weniger schwerwiegende Zuwiderhandlung bei Fahrerlaubnis auf Probe)
  • Gültigkeit: 01.01.2002 - 30.04.2006 historisiert
Für den Verstoß 355000 "Sie führten das Fahrzeug, obwohl dessen Schallzeicheneinrichtung <unzulässig/mangelhaft> war." wurden in den letzten 4 Wochen deutschlandweit noch keine Anzeigen gegen Falschparker erstattet.
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