TBNR 357106: Sie führten für das Fahrzeug keine Bescheinigung über die Prüfung des vorgeschriebenen Geschwindigkeitsbegrenzers mit oder händigten diese auf Verlangen nicht aus.
Details zum Tatbestand
- sonstige
- § 57d Abs. 2, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 226 BKat
- 10,00 € Geldbuße / keine Punkte
- Gültigkeit: 28.07.2021
Details zum Tatbestand
- sonstige
- § 57d Abs. 2, § 69a StVZO; § 24 StVG; 226 BKat
- 10,00 € Geldbuße / keine Punkte
- Gültigkeit: 01.05.2014 - 27.07.2021 historisiert
Details zum Tatbestand
- sonstige
- § 57d Abs. 2, § 69a StVZO; § 24 StVG; 226 BKat
- 10,00 € Geldbuße / 1 Punkte (weniger schwerwiegende Zuwiderhandlung bei Fahrerlaubnis auf Probe)
- Gültigkeit: 01.01.2002 - 30.04.2014 historisiert
Für den Verstoß 357106 "Sie führten für das Fahrzeug keine Bescheinigung über die Prüfung des vorgeschriebenen Geschwindigkeitsbegrenzers mit oder händigten diese auf Verlangen nicht aus." wurden in den letzten 4 Wochen deutschlandweit noch keine Anzeigen gegen Falschparker erstattet.
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