Sie führten <den KOM/den Lkw/die Zugmaschine/die Sattelzugmaschine> mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t, ohne den Geschwindigkeitsbegrenzer zu benutzen. (TBNR 357606)
100,00 € Geldbuße / 3 Punkte (weniger schwerwiegende Zuwiderhandlung bei Fahrerlaubnis auf Probe)
Gültigkeit: 01.03.2007 - 29.02.2008historisiert
Details zum Tatbestand
sonstige TBNR 357606
§ 57c Abs. 2, 5, § 69a StVZO; § 24 StVG; 223 BKat
100,00 € Geldbuße / 3 Punkte (weniger schwerwiegende Zuwiderhandlung bei Fahrerlaubnis auf Probe)
Gültigkeit: 01.05.2006 - 28.02.2007historisiert
Details zum Tatbestand
sonstige TBNR 357606
§ 57c Abs. 2, 5, § 69a StVZO; § 24 StVG; 223 BKat
100,00 € Geldbuße / 3 Punkte (weniger schwerwiegende Zuwiderhandlung bei Fahrerlaubnis auf Probe)
Gültigkeit: 01.04.2004 - 30.04.2006historisiert
Details zum Tatbestand
sonstige TBNR 357606
§ 57c Abs. 2, § 69a StVZO; § 24 StVG; 223 BKat
50,00 € Geldbuße / 3 Punkte (weniger schwerwiegende Zuwiderhandlung bei Fahrerlaubnis auf Probe)
Gültigkeit: 01.01.2002 - 31.03.2004historisiert
Für den Verstoß "Sie führten <den KOM/den Lkw/die Zugmaschine/die Sattelzugmaschine> mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t, ohne den Geschwindigkeitsbegrenzer zu benutzen." (TBNR 357606) wurden in den letzten 4 Wochen deutschlandweit noch keine Anzeigen gegen Falschparker erstattet.