Sie führten die kennzeichnungspflichtige <Zugmaschine/Sattelzugmaschine> mit gefährlichen Gütern mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t, ohne den Geschwindigkeitsbegrenzer zu benutzen. (TBNR 357608)
150,00 € Geldbuße / 3 Punkte (weniger schwerwiegende Zuwiderhandlung bei Fahrerlaubnis auf Probe)
Gültigkeit: 01.03.2007 - 29.02.2008historisiert
Für den Verstoß "Sie führten die kennzeichnungspflichtige <Zugmaschine/Sattelzugmaschine> mit gefährlichen Gütern mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t, ohne den Geschwindigkeitsbegrenzer zu benutzen." (TBNR 357608) wurden in den letzten 4 Wochen deutschlandweit noch keine Anzeigen gegen Falschparker erstattet.