Sie führten als Halter den <KOM mit Fahrgästen/kennzeichnungspflichtigen Lkw mit gefährlichen Gütern> mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t, obwohl das Fahrzeug nicht mit dem vorgeschriebenen Geschwindigkeitsbegrenzer ausgerüstet war. (TBNR 357610)
150,00 € Geldbuße / 3 Punkte (weniger schwerwiegende Zuwiderhandlung bei Fahrerlaubnis auf Probe)
Gültigkeit: 01.04.2004 - 30.04.2006historisiert
Für den Verstoß "Sie führten als Halter den <KOM mit Fahrgästen/kennzeichnungspflichtigen Lkw mit gefährlichen Gütern> mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t, obwohl das Fahrzeug nicht mit dem vorgeschriebenen Geschwindigkeitsbegrenzer ausgerüstet war." (TBNR 357610) wurden in den letzten 4 Wochen deutschlandweit noch keine Anzeigen gegen Falschparker erstattet.