Sie führten als Halter die kennzeichnungspflichtige <Zugmaschine/Sattelzugmaschine> mit gefährlichen Gütern mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t, obwohl das Fahrzeug nicht mit dem vorgeschriebenen Geschwindigkeitsbegrenzer ausgerüstet war. (TBNR 357611)
225,00 € Geldbuße / 1 Punkte (weniger schwerwiegende Zuwiderhandlung bei Fahrerlaubnis auf Probe)
Gültigkeit: 17.10.2016 - 27.07.2021historisiert
Für den Verstoß "Sie führten als Halter die kennzeichnungspflichtige <Zugmaschine/Sattelzugmaschine> mit gefährlichen Gütern mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t, obwohl das Fahrzeug nicht mit dem vorgeschriebenen Geschwindigkeitsbegrenzer ausgerüstet war." (TBNR 357611) wurden in den letzten 4 Wochen deutschlandweit noch keine Anzeigen gegen Falschparker erstattet.