Sie führten als Halter <den KOM/den Lkw/die Zugmaschine/die Sattelzugmaschine> mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t mit einem auf eine unzulässige Geschwindigkeit eingestellten Geschwindigkeitsbegrenzer. (TBNR 357612)
150,00 € Geldbuße / 1 Punkte (weniger schwerwiegende Zuwiderhandlung bei Fahrerlaubnis auf Probe)
Gültigkeit: 17.10.2016 - 27.07.2021historisiert
Details zum Tatbestand
sonstige TBNR 357612
§ 57c Abs. 2, 5, § 69a StVZO; § 24 StVG; 223 BKat
100,00 € Geldbuße / 3 Punkte (weniger schwerwiegende Zuwiderhandlung bei Fahrerlaubnis auf Probe)
Gültigkeit: 01.04.2004 - 30.04.2006historisiert
Details zum Tatbestand
sonstige TBNR 357612
§ 57c Abs. 2, § 69a StVZO; § 24 StVG; 223 BKat
50,00 € Geldbuße / 3 Punkte (weniger schwerwiegende Zuwiderhandlung bei Fahrerlaubnis auf Probe)
Gültigkeit: 01.01.2002 - 31.03.2004historisiert
Für den Verstoß "Sie führten als Halter <den KOM/den Lkw/die Zugmaschine/die Sattelzugmaschine> mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t mit einem auf eine unzulässige Geschwindigkeit eingestellten Geschwindigkeitsbegrenzer." (TBNR 357612) wurden in den letzten 4 Wochen deutschlandweit noch keine Anzeigen gegen Falschparker erstattet.