Sie führten als Halter die kennzeichnungspflichtige <Zugmaschine/Sattelzugmaschine> mit gefährlichen Gütern mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t mit einem auf eine unzulässige Geschwindigkeit eingestellten Geschwindigkeitsbegrenzer. (TBNR 357614)

Details zum Tatbestand
  • sonstige TBNR 357614
  • <§ 57c Abs. 2/§ 31d Abs. 3>, § 69a StVZO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 223 BKat; § 3 Abs. 2, 4 BKatV
  • 225,00 € Geldbuße / 1 Punkte (weniger schwerwiegende Zuwiderhandlung bei Fahrerlaubnis auf Probe)
  • Gültigkeit: 28.07.2021
Details zum Tatbestand
  • sonstige TBNR 357614
  • <§ 57c Abs. 2 StVZO/§ 31d Abs. 3 StVZO>, § 69a StVZO; § 24 StVG; 223 BKat; § 3 Abs. 2, 4 BKatV
  • 225,00 € Geldbuße / 1 Punkte (weniger schwerwiegende Zuwiderhandlung bei Fahrerlaubnis auf Probe)
  • Gültigkeit: 17.10.2016 - 27.07.2021 historisiert
Für den Verstoß "Sie führten als Halter die kennzeichnungspflichtige <Zugmaschine/Sattelzugmaschine> mit gefährlichen Gütern mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t mit einem auf eine unzulässige Geschwindigkeit eingestellten Geschwindigkeitsbegrenzer." (TBNR 357614) wurden in den letzten 4 Wochen deutschlandweit noch keine Anzeigen gegen Falschparker erstattet.
Map Anchor

Jetzt anmelden und ausprobieren!

Enable JS to view Map!